Eine theoriereduzierte Ausbildung im Berufsbildungswerk erkennst du an der Bezeichnung "Fachpraktiker/Fachpraktikerin". Die Ausbildungsinhalte sind weniger komplex und du arbeitest in einem festen Aufgabenfeld. Die Ausbildung zum Fachpraktiker oder zur Fachpraktikerin dauert im Berufsbildungswerk in der Regel drei Jahre. Am Ende deiner Ausbildung und nach Bestehen aller Prüfungen hast du einen staatlich anerkannten Facharbeiterabschluss. Du hast dann die Möglichkeit noch eine Regelausbildung zu machen und den nächsthöheren Berufsabschluss zu erwerben. Du kannst aber auch direkt in einem Job starten.
Der Paragraph 66 des Berufsbildungsgesetz – kurz BBiG – regelt die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung behinderter Menschen:
"Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen."